Verlässliche Ausgangsmaße, nachvollziehbare Proportionen und lesbare Beschriftungen bilden die fachliche Grundlage für Grundriss-Staging. Eine möblierte Darstellung ersetzt weder ein Aufmaß noch eine Flächenberechnung: Wohnflächen nach WoFlV und Flächen nach DIN 277 beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen und dürfen nicht gleichgesetzt werden. Bei einer Wohnung in Hochzoll oder einem Neubau in Haunstetten klären wir deshalb zuerst, welche Planunterlagen vorliegen, woher Flächenangaben stammen und welche Informationen lediglich der anschaulichen Darstellung dienen sollen. Unklare Maße werden vor der Gestaltung angesprochen.
Auf dieser Basis entwickeln wir einen farbigen 2D-Grundriss oder eine räumliche 3D-Darstellung mit beispielhafter Möblierung. Türen, Fenster und feste Einbauten bestimmen, wo Möbel sinnvoll stehen können. Ein Esstisch braucht Platz für Stühle, eine Schranktür Bewegungsraum und ein Bett einen nachvollziehbaren Zugang. Die Möblierung soll die Nutzbarkeit erklären, statt Räume durch unpassend kleine Möbel größer erscheinen zu lassen. Wir stimmen ab, welche Nutzung gezeigt werden soll und welche Planinformationen dafür erhalten bleiben müssen.
Für Augsburger Familienhaushalte kann die Frage nach einem zusätzlichen Arbeitsplatz ebenso wichtig sein wie die Trennung zwischen Wohnen und Schlafen. Eine Wohnung in Göggingen lässt sich deshalb anders erläutern, wenn ein Zimmer als Kinderzimmer oder als Arbeitsbereich dargestellt wird. Bei kompakten Einheiten hilft eine zurückhaltende Möblierung, Wege und nutzbare Stellflächen zu erkennen. Farben können Funktionsbereiche voneinander abheben, ohne dass Interessenten zuerst technische Schraffuren oder umfangreiche Planzeichen entschlüsseln müssen. So wird aus dem Plan eine verständliche Orientierung für unterschiedliche Wohnbedürfnisse.
Im Neubauvertrieb ergänzt das Grundriss-Staging die Beschreibung einer noch nicht bezogenen Einheit; bei Bestandsobjekten macht es vorhandene Raumfolgen zugänglich. Sie erhalten die vereinbarte Darstellung für Exposé, Immobilienportale und Website. Vor der Freigabe gleichen wir Raumbezeichnungen, Möblierung und sichtbare Angaben mit Ihrer Vorlage ab. Nicht belegte Flächen ergänzen wir nicht. Beispielmöbel sollten als Einrichtungsvorschlag erkennbar bleiben, insbesondere wenn die Immobilie ohne diese Ausstattung angeboten wird. So können Interessenten die Raumaufteilung verstehen und zugleich einordnen, welche Informationen zum tatsächlichen Angebot gehören.