Die Wohnflächenverordnung und die DIN 277 verfolgen unterschiedliche Berechnungsansätze. Deshalb beginnt eine Flächenberechnung in Augsburg mit der Frage, welche Angabe Sie für welchen Zweck benötigen. Bei einer Wohnung in der Innenstadt kann die Wohnfläche nach WoFlV gefragt sein, während für eine Gewerbeeinheit in Lechhausen andere Flächenkategorien relevant werden. Entscheidend sind eine klar benannte Grundlage, nachvollziehbare Maße und eine Raumaufstellung, die erkennen lässt, wie das Ergebnis zustande kommt. Eine vorhandene Quadratmeterzahl allein erfüllt diese Anforderungen nicht.
Wir übernehmen den Einsatz vor Ort in Augsburg und erfassen die zugänglichen Räume durch digitales Aufmaß. Dabei berücksichtigen wir die für den vereinbarten Berechnungsansatz erforderlichen Raumgeometrien und Besonderheiten. Bei Wohnräumen spielen beispielsweise Dachschrägen und die Zuordnung von Balkonflächen eine Rolle. Alte Verkaufsunterlagen oder Grundrisse können bei der Vorbereitung helfen; sie ersetzen die Prüfung des tatsächlich vorhandenen Zustands jedoch nicht. Das gilt auch dann, wenn Räume nachträglich verändert oder bislang nur überschlägig vermessen wurden.
Für Eigentümer in Haunstetten kann eine neue Berechnung sinnvoll sein, wenn Verkauf, Vermietung oder Finanzierung anstehen und die Unterlagen widersprüchliche Angaben enthalten. Im Gewerbebereich klären wir vorab, ob eine Flächenermittlung nach DIN 277 oder eine Mietflächenermittlung nach gif benötigt wird. Diese Grundlagen sind nicht beliebig austauschbar. Die gewünschte Verwendung bestimmt daher den Auftrag und die Darstellung der Ergebnisse. So erhalten Sie keine isolierte Summe, sondern eine Aufstellung, die zu Ihrer konkreten Fragestellung passt.
Sie erhalten eine prüfbare Raumaufstellung mit ausgewiesener Berechnungsgrundlage, anhand derer sich einzelne Ansätze nachvollziehen lassen. Bei Unstimmigkeiten über Quadratmeter schafft das eine sachliche Grundlage für die weitere Klärung, ohne eine rechtliche Bewertung vorwegzunehmen. Anforderungen einer finanzierenden Bank oder anderer Empfänger sollten Sie vor der Beauftragung benennen, damit der benötigte Umfang abgestimmt werden kann. Flächenberechnungen bieten wir ab 249 € an. Welche Unterlagen zusätzlich erforderlich sind, hängt vom Objekt und vom vorgesehenen Verwendungszweck ab.