Eine Flächenberechnung spart die wiederholte Prüfung widersprüchlicher Unterlagen und kann Rückfragen zu Quadratmeterangaben früh klären. Sie lohnt sich vor Verkauf, Vermietung oder Finanzierung sowie bei Unstimmigkeiten über vorhandene Angaben. Die Leistung beginnt ab 249 €; den Aufwand beeinflussen unter anderem Objektgröße, Raumanzahl, Dachschrägen und die gewünschte Berechnungsgrundlage. Bei einem Haus in Aplerbeck, einer Wohnung in Lütgendortmund oder einer Gewerbeeinheit in Brackel klären wir deshalb zuerst, welche Fläche Sie für welchen Zweck benötigen.
Wir übernehmen den Einsatz vor Ort in Dortmund und erfassen die relevanten Räume durch ein digitales Aufmaß. Vorhandene Grundrisse helfen bei der Vorbereitung, ersetzen aber nicht die Prüfung der tatsächlichen Geometrie. Insbesondere nach Umbauten können sich Raumzuschnitte und Nutzungen von älteren Unterlagen unterscheiden. Beim Termin berücksichtigen wir die für die vereinbarte Berechnung relevanten Maße und baulichen Merkmale. Zugängliche Räume und eine abgestimmte Abgrenzung der Einheit schaffen dafür die Arbeitsgrundlage; fehlende Unterlagen oder unzugängliche Bereiche sprechen wir ausdrücklich an.
Für Wohnflächen ist die WoFlV eine mögliche Berechnungsgrundlage. Dabei können etwa Dachschrägen, Balkone und Nebenräume eine andere Behandlung erfordern als voll anrechenbare Wohnräume. Bei gewerblichen Aufgaben stimmen wir ab, ob eine Flächenermittlung nach DIN 277 oder eine Mietflächenermittlung nach gif zum Verwendungszweck passt. Diese Grundlagen sind nicht beliebig austauschbar. Deshalb benennen wir die vereinbarte Methode in den Unterlagen und halten die erfassten Räume nachvollziehbar auseinander, statt unterschiedliche Flächenbegriffe zu einer einzigen Zahl zusammenzufassen.
Das Ergebnis ist eine prüfbare Raumaufstellung, mit der Sie Flächenangaben im Exposé, im Vermietungsgespräch oder gegenüber einer finanzierenden Stelle erläutern können. Bei Streit um Quadratmeter schafft eine nachvollziehbare Berechnung eine sachliche Grundlage für die weitere Klärung. Welche Anforderungen eine Bank oder ein Vertrag konkret stellt, sollten Sie vor der Beauftragung abgleichen. Wir richten den Leistungsumfang an diesen Vorgaben aus und machen kenntlich, auf welcher Grundlage die ausgewiesenen Flächen ermittelt wurden.