Stadtvillen am Sonnenberg und Gründerzeithäuser im Nordend treffen in Wiesbaden auf eine kaufkräftige, anspruchsvolle Nachfrage. Besonders in den hochpreisigen Villenlagen haben unklare Quadratmeterangaben erhebliches Gewicht bei der Bewertung eines Angebots. Alte Grundrisse, ausgebaute Dachgeschosse oder nachträglich veränderte Raumzuschnitte können dazu führen, dass Unterlagen und heutiger Bestand auseinanderliegen. Eine nachvollziehbare Flächenberechnung schafft hier eine prüfbare Grundlage für Verkaufsunterlagen, Mietangebote und Rückfragen im Rahmen einer Finanzierung. Entscheidend ist dabei, welche Fläche für welchen Zweck benötigt wird.
Für Wohnimmobilien berechnen wir die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung, kurz WoFlV. Dabei werden Räume und Teilflächen entsprechend den dort vorgesehenen Regeln bewertet. Dachschrägen, Balkone und bestimmte Nebenräume lassen sich deshalb nicht einfach mit ihrer vollständigen Bodenfläche ansetzen. Bei gewerblichen oder anders genutzten Gebäuden kann eine Ermittlung nach DIN 277 beziehungsweise eine passende gif-Richtlinie erforderlich sein. Diese Grundlagen verfolgen unterschiedliche Zwecke; ihre Ergebnisse dürfen nicht ohne Erläuterung als dieselbe Flächenart bezeichnet oder miteinander verglichen werden.
Das digitale Aufmaß erfolgt vor Ort am vorhandenen Objekt. Wir erfassen die relevanten Raummaße und ordnen die Ergebnisse in einer prüfbaren Raumaufstellung zu. Bei einer Wohnung in Dotzheim kann damit beispielsweise geklärt werden, welche Räume zur angegebenen Wohnfläche gehören und wie einzelne Teilflächen berücksichtigt wurden. Liegen Bestandspläne vor, helfen diese bei der Vorbereitung. Maßgeblich für das Aufmaß bleibt jedoch der zugängliche bauliche Bestand, einschließlich erkennbarer Änderungen gegenüber älteren Unterlagen. Unzugängliche Bereiche müssen vorab angesprochen werden.
Wir übernehmen den Einsatz vor Ort in Wiesbaden für Verkauf, Vermietung, Finanzierung oder die sachliche Klärung abweichender Quadratmeterangaben. Vor der Beauftragung stimmen wir Berechnungsgrundlage, Objektumfang und den vorgesehenen Empfänger der Unterlagen ab. Gerade bei einer Bankanfrage sollten Sie deren Anforderungen vorher einholen. Die Leistung beginnt bei ab 249 €. Umfang, Geometrie und vorhandene Unterlagen beeinflussen den Aufwand. Bei einem Streit liefert die Aufstellung nachvollziehbare Zahlen; die rechtliche Bewertung eines Anspruchs ist davon getrennt zu betrachten.