Die Wohnflächenverordnung, kurz WoFlV, und die DIN 277 verfolgen unterschiedliche Berechnungsansätze. Eine Quadratmeterangabe ist deshalb erst dann aussagekräftig, wenn ihre Grundlage feststeht. Für Braunschweiger Eigentümer betrifft das beispielsweise eine Wohnung in der Südstadt ebenso wie ein Haus in Timmerlah: Vor dem Aufmaß klären wir, ob eine Wohnflächenberechnung oder eine Flächenermittlung nach DIN 277 benötigt wird. Bei gewerblichen Vermietungsflächen kann je nach Auftrag eine einschlägige gif-Richtlinie als Grundlage vereinbart werden.
Das digitale Aufmaß vor Ort bildet die tatsächliche Raumgeometrie ab. Wir erfassen die für den vereinbarten Berechnungszweck erforderlichen Maße und ordnen die Flächen den einzelnen Räumen zu. Dachschrägen, Treppenbereiche oder Balkone dürfen dabei nicht ohne Prüfung wie gewöhnliche, vollständig anrechenbare Wohnräume behandelt werden. Eine prüfbare Raumaufstellung macht sichtbar, wie sich das Ergebnis zusammensetzt. Sie erhalten damit eine nachvollziehbare Grundlage für Rückfragen und müssen sich nicht allein auf eine ältere Gesamtzahl im Exposé verlassen.
Beim Verkauf kann eine ungeklärte Flächenangabe die Bewertung des Angebots erschweren. Bei einer Vermietung entstehen Rückfragen, wenn Mietvertrag, Grundriss und tatsächliche Nutzung voneinander abweichen. Für ein Objekt in Viewegsgarten-Bebelhof ist deshalb zunächst zu prüfen, welche Unterlagen vorhanden sind und welche Flächen diese überhaupt beschreiben. Auch für eine Finanzierung kann eine aktuelle Aufstellung benötigt werden; welche Nachweise akzeptiert werden, sollten Sie mit dem jeweiligen Finanzierungspartner abstimmen. Ein neues Aufmaß schafft dafür eine dokumentierte Datengrundlage.
Wir übernehmen den Einsatz vor Ort in Braunschweig und besprechen vorab Anlass, Objektumfang und gewünschte Berechnungsgrundlage. Vorhandene Pläne können Sie zur Einordnung bereitstellen; sie ersetzen die vereinbarte Erfassung des Bestands nicht. Die Flächenberechnung ist ab 249 € erhältlich. Bei einem Streit um Quadratmeter hilft die Aufstellung, Unterschiede sachlich einzugrenzen und betroffene Räume zu identifizieren. Welche rechtlichen Folgen eine Abweichung hat, ist davon getrennt zu beurteilen. Entscheidend für unseren Auftrag sind nachvollziehbare Maße, eine benannte Methode und eine transparente Zuordnung der berechneten Flächen.