Für die Anfahrt zu Ihrem Objekt in Schreventeich oder Ellerbek stimmen wir einen Aufmaßtermin und den Zugang zu sämtlichen relevanten Räumen ab. Vor Ort nehmen wir die Geometrie digital auf und erfassen Besonderheiten, die für die gewählte Berechnung wichtig sind. Anschließend bereiten wir die Messergebnisse auf und liefern eine prüfbare Raumaufstellung. Wir übernehmen den Einsatz vor Ort in Kiel; vorhandene Grundrisse und Angaben zum Anlass helfen, den Termin und den benötigten Leistungsumfang vorzubereiten.
Vor der Aufnahme klären wir, welche Fläche Sie tatsächlich benötigen. Wohnfläche nach WoFlV und Flächen nach DIN 277 verfolgen unterschiedliche Berechnungsansätze und dürfen nicht gleichgesetzt werden. Bei gewerblichen Vermietungsfragen kann eine Ermittlung nach der passenden gif-Richtlinie relevant sein. Dachschrägen, Balkone oder unterschiedlich genutzte Nebenräume erfordern deshalb eine klare Zuordnung. Ein Ergebnis ist nur dann gut verwendbar, wenn erkennbar bleibt, nach welcher Grundlage gerechnet wurde und welche Räume mit welchen Ansätzen in die Summe eingehen.
Für einen Verkauf schafft diese Aufstellung eine nachvollziehbare Grundlage für Exposéangaben. Bei einer Vermietung hilft sie, vorhandene Quadratmeterangaben zu überprüfen; für eine Finanzierung sollten die Anforderungen des jeweiligen Kreditgebers vorab geklärt werden. Bei Objekten mit direktem Fördeblick in Holtenau ist diese Sorgfalt besonders relevant: Wenn die Lage hohe Preise begründet, müssen auch die zugrunde gelegten Flächenangaben überprüfbar sein. Ein attraktiver Ausblick erklärt den Lagewert, beantwortet aber keine Frage zur rechnerisch ansetzbaren Wohnfläche.
Die Flächenberechnung beginnt ab 249 €. Der konkrete Aufwand richtet sich nach Größe, Zuschnitt, Anzahl der Ebenen und der benötigten Berechnungsgrundlage. Bei abweichenden Angaben in älteren Unterlagen können wir den neu aufgenommenen Bestand nachvollziehbar darstellen. Besteht bereits Streit über Quadratmeter, liefert die Raumaufstellung eine sachliche Prüfgrundlage; eine rechtliche Bewertung ist damit nicht verbunden. Entscheidend ist, dass Sie einzelne Raumwerte, angesetzte Teilflächen und die Gesamtsumme in ihrem Zusammenhang nachvollziehen und für den vereinbarten Zweck weitergeben können.