Zwischen klassischen Siedlungshäusern, bezahlbaren Wohnungen und großzügigen Wohnobjekten unterscheiden sich in Gelsenkirchen nicht nur Ausstattung und Zielgruppen. Auch die Frage, welche Quadratmeter tatsächlich als Wohnfläche angesetzt werden können, verlangt einen genauen Blick. Für familienorientierte Angebote in Buer und Bestandswohnungen in Horst bildet eine nachvollziehbare Flächenangabe eine wichtige Grundlage des Exposés. Sobald Dachschrägen, Balkone oder nachträglich veränderte Raumaufteilungen hinzukommen, reichen ältere Angaben häufig nicht als Erklärung aus. Ein digitales Aufmaß schafft die Grundlage, um die vorhandenen Räume systematisch zu erfassen und anschließend nach dem passenden Regelwerk auszuwerten. Damit erhalten Sie eine Zahlenbasis, deren Zusammensetzung sich anhand der einzelnen Räume nachvollziehen lässt.
Die Wohnflächenverordnung und DIN 277 verfolgen unterschiedliche Berechnungsansätze. Eine Wohnfläche nach WoFlV ist deshalb nicht mit einer Flächenangabe nach DIN 277 gleichzusetzen. Für gewerbliche Fragestellungen kann je nach Auftrag auch eine Auswertung nach gif relevant sein. Wir klären zunächst, wofür Sie die Unterlagen benötigen: für den Verkauf eines Hauses, die Vermietung einer Wohnung, eine Finanzierungsanfrage oder die Prüfung strittiger Quadratmeter. Auch bei einem Objekt in Hassel wird die Berechnungsgrundlage dadurch aus dem konkreten Anlass abgeleitet. Sie erhalten eine prüfbare Raumaufstellung, die Flächen und angewandte Ansätze nachvollziehbar zuordnet. Abweichungen zu bestehenden Unterlagen lassen sich so gezielt besprechen, statt nur zwei Gesamtsummen miteinander zu vergleichen.
Wir übernehmen den Einsatz vor Ort in Gelsenkirchen und erfassen die vereinbarten Bereiche digital. Vorhandene Grundrisse und frühere Berechnungen können zur Vorbereitung dienen; maßgeblich für das neue Aufmaß ist die erfasste Situation. Wichtig sind zugängliche Räume sowie Hinweise auf Umbauten oder abweichende Nutzungen. Die Flächenberechnung ist ab 249 € erhältlich. Welcher Umfang erforderlich ist, hängt unter anderem von Objektgröße, Geometrie und gewünschter Auswertung ab. Bei Finanzierungsunterlagen sollten Sie vorab klären, welche Berechnungsgrundlage und Unterlagen die jeweilige Stelle verlangt. So kann der Auftrag passend zum Verwendungszweck vorbereitet werden, ohne die spätere Anerkennung durch Dritte vorwegzunehmen.