Eine belastbare Flächenberechnung spart Zeit bei Rückfragen und kann die Kosten wiederholter Prüfungen begrenzen. Sie lohnt sich vor Verkauf, Neuvermietung oder Finanzierung sowie dann, wenn vorhandene Quadratmeterangaben strittig sind. Der Preis beginnt bei ab 249 €; Größe, Grundrisskomplexität, Geschosse und die gewünschte Berechnungsgrundlage bestimmen den Aufwand. Bei einer Wohnung im Kreuzviertel können Dachschrägen die Einordnung prägen, während bei einem Haus in Nienberge die Abgrenzung von Wohnräumen und Nebenflächen im Vordergrund stehen kann. Entscheidend ist deshalb zunächst der Zweck der Berechnung.
Wir übernehmen den Einsatz vor Ort in Münster und erfassen die vereinbarten Räume durch digitales Aufmaß. Vorhandene Pläne dienen als Ausgangspunkt, sofern sie vorliegen; ausschlaggebend für die Aufnahme ist der zugängliche Bestand. Dabei werden die für die gewählte Berechnung erforderlichen Abmessungen und Raummerkmale dokumentiert. Für einen vollständigen Termin sollten alle einzubeziehenden Bereiche erreichbar sein. Abweichungen zwischen älteren Unterlagen und der aktuellen Aufteilung lassen sich so erkennen und für die weitere Auswertung festhalten, statt ungeprüft bestehende Angaben zu übernehmen.
Die Wohnfläche nach WoFlV folgt anderen Regeln als eine Flächenermittlung nach DIN 277 oder eine Auswertung nach gif für gewerbliche Fragestellungen. Unter anderem können Raumhöhe, Nutzung und die Behandlung von Außenflächen das Ergebnis beeinflussen. Deshalb legen wir vor der Auswertung fest, welche Grundlage Sie benötigen. Bei einer Immobilie in Mauritz sollten Wohnfläche, zusätzliche Nutzflächen und gegebenenfalls gewerblich genutzte Bereiche klar bezeichnet werden. Unterschiedliche Flächenbegriffe lassen sich nicht ohne Prüfung als gleichwertige Angaben in ein Exposé übertragen.
Sie erhalten eine prüfbare Raumaufstellung, aus der die erfassten Räume und die zugehörigen Flächen hervorgehen. Damit können Sie Quadratmeterangaben gegenüber Kaufinteressenten, Mietinteressenten oder einer finanzierenden Stelle nachvollziehbar erläutern. Benötigt ein Empfänger bestimmte Unterlagen oder eine bestimmte Berechnungsmethode, sollte das vor dem Aufmaß geklärt sein. Bei bestehenden Auseinandersetzungen liefert die Dokumentation eine sachliche Grundlage; die rechtliche Bewertung eines Einzelfalls gehört nicht zur Flächenaufnahme.