Nach der Abstimmung von Anfahrt und Termin übernehmen wir den Einsatz vor Ort in Hannover, etwa in der Südstadt oder in Herrenhausen. Beim digitalen Aufmaß erfassen wir die zugänglichen Räume und die für die Berechnung erforderliche Geometrie. Anschließend werten wir die Aufnahme nach dem vereinbarten Regelwerk aus und liefern eine prüfbare Raumaufstellung. Vor dem Termin klären wir, welche Unterlagen vorhanden sind und wofür Sie das Ergebnis benötigen.
Für Wohnimmobilien ist die Wohnflächenverordnung, kurz WoFlV, eine wichtige Berechnungsgrundlage. Sie regelt unter anderem, wie Flächen unter Dachschrägen und bestimmte Außenflächen berücksichtigt werden. Bei einer Dachgeschosswohnung in der Südstadt entscheidet deshalb nicht allein die gemessene Bodenfläche über die ausgewiesene Wohnfläche. Wir ordnen die aufgenommenen Bereiche entsprechend zu und machen die Berechnung raumweise nachvollziehbar. Abweichungen zu einer vorhandenen Angabe lassen sich dadurch gezielter untersuchen, statt lediglich zwei Gesamtsummen miteinander zu vergleichen.
Bei Gewerbeobjekten in Linden muss zunächst feststehen, welche Flächenart gefragt ist. Eine Ermittlung nach DIN 277 verfolgt eine andere Systematik als die Wohnflächenberechnung; für gewerbliche Mietflächen können außerdem gif-Richtlinien relevant sein. Nutzungsflächen, Verkehrsflächen und weitere Bereiche dürfen nicht ohne Prüfung als dieselbe Größe behandelt werden. Wir besprechen deshalb den Verwendungszweck und die benötigte Auswertung vor der Aufnahme. So erhalten Sie eine Aufstellung, deren Bezeichnungen zum vereinbarten Berechnungsansatz passen und deren Flächen sich zuordnen lassen.
Eine Flächenberechnung ist bei Verkauf, Neuvermietung und Finanzierung hilfreich, ebenso bei Unklarheiten über vereinbarte Quadratmeter. Besteht bereits ein Streit, liefert die Dokumentation eine sachliche Grundlage zur weiteren Prüfung, ohne eine rechtliche Bewertung zu ersetzen. Das Angebot beginnt ab 249 €. Für Eigentümer in Hannover ist vor allem entscheidend, dass Aufnahme, Flächenart und Rechenweg zusammenpassen. Teilen Sie uns Anforderungen einer finanzierenden Stelle oder bereits vorliegende Berechnungen möglichst vor dem Termin mit, damit der vereinbarte Umfang darauf abgestimmt werden kann.