Wir übernehmen die Anfahrt zu Ihrer Immobilie und stimmen den Termin mit Ihnen sowie den Personen ab, die den Zugang ermöglichen. Bei einem Altbremer Haus in Schwachhausen oder einer Wohnung in Findorff sichten wir zunächst die verfügbaren Unterlagen und nehmen bei Bedarf die Räume vor Ort auf. Anschließend erhalten Sie die vereinbarten 2D- und 3D-Grundrisse für Ihre Vermarktungsunterlagen. Welche Darstellung benötigt wird und welche Informationen sie enthalten soll, klären wir vor der Bearbeitung. So richtet sich die Aufnahme nach dem tatsächlichen Bedarf Ihres Objekts.
Gerade bei älteren Häusern können Bestandspläne durch Kopien, handschriftliche Ergänzungen oder spätere Umbauten schwer lesbar geworden sein. Ein eingezeichneter Durchgang muss nicht mehr vorhanden sein; eine frühere Raumaufteilung kann vom heutigen Zustand abweichen. Wir prüfen deshalb mit Ihnen, welche Unterlagen als Grundlage taugen und welche Bereiche neu aufgenommen werden müssen. Fehlen Originalpläne vollständig, bildet ein Aufmaß die Grundlage der Zeichnung. Ungeklärte Maße oder nicht zugängliche Räume werden vor der abschließenden Darstellung mit Ihnen besprochen, statt stillschweigend ergänzt zu werden.
Die 2D-Darstellung hilft Interessenten, Zugänge, Raumfolgen und Größenverhältnisse nachzuvollziehen. Das ist etwa dann wichtig, wenn mehrere Räume hintereinander liegen oder sich Wohnbereiche über verschiedene Geschosse verteilen. Ein 3D-Grundriss ergänzt diese sachliche Übersicht um eine räumliche Ansicht. Bei einem Haus in Oberneuland kann dadurch verständlicher werden, wie Wohnbereich, Nebenräume und Erschließung zusammenhängen. Eine dargestellte Möblierung dient der Orientierung und wird von den tatsächlich vorhandenen Einbauten unterschieden. Beide Ansichten müssen dieselbe nachvollziehbare Raumstruktur zeigen.
Für die Lieferung stimmen wir Beschriftungen, Ausrichtung und den vorgesehenen Einsatz im Exposé oder auf Ihrer Website ab. Sie erhalten eine saubere Darstellung des abgestimmten Bestands. Falls zusätzlich eine Wohnflächenberechnung benötigt wird, klären wir deren Umfang und Berechnungsgrundlage gesondert. Ein maßstabsgerechter Grundriss allein ersetzt diese Berechnung nicht. Damit bleiben Raumdarstellung und Flächenangabe fachlich nachvollziehbar getrennt.