Die Wohnflächenverordnung und DIN 277 beantworten unterschiedliche Fragen: Die WoFlV regelt die Ermittlung der Wohnfläche, während DIN 277 der Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau dient. Für gewerbliche Mietflächen kann eine passende gif-Richtlinie die vereinbarte Grundlage sein. Entscheidend sind der Verwendungszweck, eine eindeutige Berechnungsgrundlage und nachvollziehbare Einzelansätze. Im Berliner Altbaubestand mit teilweise unvollständigen Plänen braucht es dafür häufig zunächst ein digitales Aufmaß des tatsächlich vorhandenen Zustands. Alte Summen allein reichen als nachvollziehbare Grundlage dann nicht aus.
Bei einer Wohnung in Charlottenburg kann beispielsweise zu klären sein, ob die überlieferte Flächenangabe noch zur heutigen Raumaufteilung passt. In Prenzlauer Berg können Dachschrägen und unterschiedliche Raumhöhen eine genaue Betrachtung der Anrechnung erfordern. Für ein Haus in Zehlendorf ist wiederum die Trennung zwischen Wohnräumen und weiteren Nutzungsbereichen wesentlich. Solche Fragen lassen sich nicht zuverlässig durch das Addieren alter Planwerte beantworten. Deshalb erfassen wir die relevanten Maße vor Ort und ordnen die Räume der vereinbarten Berechnungsgrundlage zu.
Sie erhalten eine prüfbare Raumaufstellung, in der sich die Gesamtfläche aus den einzelnen Räumen und ihren jeweiligen Ansätzen nachvollziehen lässt. Bei der Wohnfläche werden die nach WoFlV relevanten Besonderheiten berücksichtigt, etwa eingeschränkte Raumhöhen und die Anrechnung von Außenflächen. Für andere Flächenarten legen wir die passende Grundlage gesondert fest. Dadurch bleibt erkennbar, welche Zahl wofür verwendet werden kann. Eine Wohnflächenangabe und eine nach DIN 277 ermittelte Fläche dürfen nicht ohne Erklärung gleichgesetzt werden.
Wir übernehmen den Einsatz vor Ort in Berlin für Verkauf, Vermietung, Finanzierung oder die sachliche Klärung abweichender Quadratmeterangaben. Die Flächenberechnung bieten wir ab 249 € an. Vorhandene Pläne und frühere Berechnungen helfen bei der Vorbereitung; fehlende Unterlagen besprechen wir vor der Aufnahme. Bei einer Finanzierung sollten Sie die Anforderungen des empfangenden Instituts vorab klären. Besteht bereits Streit über Flächen, liefert die Dokumentation eine nachvollziehbare fachliche Grundlage für die weitere Prüfung, ohne eine rechtliche Bewertung des Einzelfalls vorwegzunehmen.