Architektenhäuser am Killesberg, Villen in Degerloch und großzügige Etagenwohnungen in Stuttgart-Ost stellen unterschiedliche Anforderungen an die Darstellung ihrer Räume. Bei hoher Kaufkraft und entsprechend anspruchsvollen Kaufentscheidungen müssen Interessenten erkennen können, wie eine Immobilie tatsächlich organisiert ist. Gerade in Stuttgarter Hanglagen reicht die Angabe der Zimmerzahl dafür kaum aus: Eingänge, versetzte Ebenen und Gartenzugänge brauchen eine nachvollziehbare Zuordnung. 2D- und 3D-Grundrisse schaffen diese Orientierung, bevor eine Besichtigung stattfindet.
Als Grundlage prüfen wir Ihre vorhandenen Bauzeichnungen, Bestandspläne oder Aufmaßunterlagen auf Lesbarkeit, Bemaßung und erkennbare Widersprüche. Alte Scans lassen sich grafisch neu aufbauen, sofern ihre Angaben eine belastbare Übertragung erlauben. Fehlen Originalpläne oder bleiben wichtige Maße unleserlich, klären wir den erforderlichen Aufnahmeumfang. Wir übernehmen den Einsatz vor Ort in Stuttgart und erfassen die benötigte Geometrie durch ein Aufmaß. Unbekannte Maße werden dabei nicht aus einer vermuteten Raumproportion abgeleitet.
Der zweidimensionale Plan konzentriert sich auf Raumgrenzen, Türen, Fenster und vereinbarte Maßangaben. Er hilft beispielsweise dabei, Durchgangszimmer von separat erschlossenen Räumen zu unterscheiden oder die Verbindung zwischen Wohnen, Küche und Terrasse zu verstehen. Die dreidimensionale Darstellung ergänzt eine räumlich lesbare Ansicht mit optionaler Möblierung. Bei einem Haus mit mehreren Hanggeschossen können die Ebenen getrennt dargestellt werden, damit eine anschauliche Perspektive die tatsächliche Erschließung nicht verdeckt. Die Möblierung bleibt eine Orientierung und ersetzt keine detaillierte Einrichtungsplanung.
Vor der Ausarbeitung stimmen wir ab, welche Geschosse, Nebenräume und Außenflächen im Plan erscheinen sollen und welche Unterlagen Ihnen zur Verfügung stehen. Sie erhalten sauber aufgebaute, maßstabsgerechte Grundrisse für die vereinbarte Verwendung im Exposé oder in digitalen Angeboten. Maßstab und Lesbarkeit müssen auch beim späteren Einbinden erhalten bleiben. Falls zusätzlich eine Flächenberechnung benötigt wird, vereinbaren wir deren Grundlage gesondert. Ein neu gezeichneter Vermarktungsgrundriss allein bestätigt weder eine bestimmte Wohnfläche noch die baurechtliche Zulässigkeit einer Nutzung.