Bei einem Einfamilienhaus in Feudenheim beginnt die Flächenberechnung mit dem digitalen Aufmaß vor Ort. Wir erfassen die Räume und dokumentieren die Geometrie, die für die vereinbarte Berechnung benötigt wird. Dachschrägen, Nischen und Außenflächen werden dabei gesondert betrachtet, soweit sie für das Objekt relevant sind. Vorhandene Pläne helfen bei der Vorbereitung, ersetzen aber nicht die Prüfung des tatsächlichen Bestands. So entsteht eine Grundlage, mit der sich bisherige Flächenangaben nachvollziehen und mögliche Abweichungen konkret einem Raum oder einer Berechnungsregel zuordnen lassen.
Entscheidend ist zunächst, welche Fläche Sie für welchen Zweck benötigen. Für die Wohnfläche wird nach WoFlV gerechnet. Bei gewerblichen Objekten kommen je nach Auftrag Nutzflächen nach DIN 277 oder eine vereinbarte Flächenermittlung nach gif in Betracht. Diese Grundlagen sind nicht beliebig austauschbar. Eine Fläche unter einer Dachschräge kann beispielsweise anders zu berücksichtigen sein als eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche. Bei einer Wohnung in der Oststadt klären wir deshalb vor dem Termin, welche Berechnungsgrundlage für die Unterlagen erforderlich ist und welche Informationen bereits vorliegen.
Das Ergebnis ist eine prüfbare Raumaufstellung mit den zugehörigen Flächen und einer benannten Berechnungsgrundlage. Sie können damit Angaben für Verkauf oder Vermietung vorbereiten, Rückfragen einer finanzierenden Bank beantworten oder Unterschiede zu älteren Unterlagen untersuchen. Für ein gemischt genutztes Objekt in Seckenheim lassen sich Wohnbereiche und gewerblich genutzte Bereiche entsprechend dem vereinbarten Auftrag getrennt ausweisen. Bei Streit um Quadratmeter schafft die Dokumentation eine sachliche Ausgangsbasis; eine rechtliche Bewertung des Einzelfalls ist damit nicht verbunden.
Wir übernehmen den Einsatz vor Ort in Mannheim. Die Flächenberechnung erhalten Sie ab 249 €. Für ein passendes Angebot benötigen wir Objektart, ungefähre Größe, Geschosszahl und den vorgesehenen Verwendungszweck. Falls bereits eine Bank, ein Vertragspartner oder eine Verwaltung konkrete Anforderungen an die Unterlagen gestellt hat, berücksichtigen wir diese bei der Abstimmung des Leistungsumfangs. Bitte stellen Sie vorhandene Grundrisse und bisherige Flächenaufstellungen dafür bereit.