Gründerzeitwohnungen in Gohlis, ausgebaute Dachräume in der Südvorstadt und umgenutzte Fabrikflächen in Plagwitz stellen unterschiedliche Anforderungen an Flächenangaben. Auf Leipzigs dynamischem Wohnungsmarkt sind gerade Altbauten und Lofts gefragt; ihre Quadratmeter sollten deshalb nachvollziehbar ausgewiesen sein. Dachschrägen, Nebenräume und offene Grundrisse lassen sich nicht zuverlässig durch das Übernehmen einer alten Exposéangabe beurteilen. Ein digitales Aufmaß vor Ort schafft die Grundlage, um die tatsächlich vorhandene Raumstruktur nach dem für den jeweiligen Zweck passenden Regelwerk zu berechnen.
Bei Wohnraum berechnen wir die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung, kurz WoFlV. Dabei werden unter anderem Raumhöhen und die Zuordnung einzelner Flächen berücksichtigt. Für andere Aufgaben kommen Flächen nach DIN 277 oder eine vereinbarte Berechnung nach gif infrage. Diese Grundlagen erfassen und ordnen Flächen unterschiedlich; ihre Ergebnisse sind deshalb nicht beliebig austauschbar. Insbesondere bei einem Loft mit ergänzenden Arbeits- oder Nebenbereichen muss vorab geklärt werden, welche Flächenangabe Sie benötigen und wofür sie verwendet werden soll.
Das digitale Aufmaß bildet die Räume im bestehenden Objekt ab. Daraus entsteht eine prüfbare Raumaufstellung, in der die Berechnungsgrundlage und die angesetzten Flächen nachvollzogen werden können. Für den Verkauf erleichtert das die Abstimmung mit Kaufinteressenten und finanzierenden Stellen. Bei Vermietung oder Streit über Quadratmeter liefert die Aufstellung eine sachliche Grundlage für die weitere Prüfung. Welche rechtliche Wirkung eine Flächenangabe im Einzelfall hat, hängt jedoch von den jeweiligen Vereinbarungen und Umständen ab und ist gesondert zu beurteilen.
Wir übernehmen den Einsatz vor Ort in Leipzig; die Flächenberechnung beginnt ab 249 €. Zur Vorbereitung sind vorhandene Pläne, bisherige Flächenaufstellungen und der Anlass der Berechnung hilfreich. Gemeinsam grenzen wir ab, welche Einheit und welche zugehörigen Bereiche aufgenommen werden sollen. Auch ausgebaute oder nachträglich veränderte Räume sollten dabei ausdrücklich benannt werden. So lässt sich beispielsweise in der Südvorstadt erkennen, ob ältere Unterlagen noch zum heutigen Zustand passen, und die neue Aufstellung erhält einen klar definierten Bezug zum aufgenommenen Bestand.