Zeit und Abstimmungsaufwand sparen Sie, wenn die Fläche vor Verkauf, Neuvermietung oder Finanzierung geklärt ist. Eine Flächenberechnung lohnt sich besonders dann, wenn alte Grundrisse fehlen, Räume verändert wurden oder unterschiedliche Quadratmeterangaben vorliegen. FotoEstate bietet die Leistung ab 249 € an. Den konkreten Aufwand beeinflussen die Objektgröße, die Zahl und Geometrie der Räume sowie der vereinbarte Berechnungsumfang. So lässt sich vor dem Aufmaß festlegen, welche Unterlagen Sie für Ihren Anlass tatsächlich benötigen.
Bei einer Wohnung in Striesen können beispielsweise Dachschrägen oder ein Balkon dazu führen, dass die reine Bodenfläche von der anrechenbaren Wohnfläche abweicht. Wir übernehmen den Einsatz vor Ort in Dresden, messen die zugänglichen Räume digital und erfassen die für die Berechnung relevanten Merkmale. Vorhandene Pläne dienen dabei als Orientierung. Entscheidend ist, welche Abmessungen und baulichen Gegebenheiten sich am Objekt tatsächlich feststellen lassen und nach welchem Regelwerk die Auswertung erfolgen soll.
Für Wohnflächen erfolgt die Berechnung nach der WoFlV. Bei gewerblichen Fragestellungen stimmen wir ab, ob eine Flächenermittlung nach DIN 277 oder eine Auswertung nach den einschlägigen gif-Richtlinien benötigt wird. Diese Grundlagen verfolgen unterschiedliche Zwecke und dürfen nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden. Bei einer gemischt genutzten Immobilie in Pieschen ist deshalb zunächst zu klären, welche Einheiten betrachtet werden und welche Flächenbegriffe die Empfänger der Unterlagen erwarten. Das verhindert Missverständnisse bei der späteren Verwendung.
Sie erhalten eine prüfbare Raumaufstellung, die Einzelflächen und Berechnungsansätze nachvollziehbar zuordnet. Bei einem Bestandsobjekt in Blasewitz schafft das eine gemeinsame Grundlage für Eigentümer, Kaufinteressenten oder finanzierende Stellen. Auch bei Meinungsverschiedenheiten über Quadratmeter hilft eine dokumentierte Ermittlung, die tatsächlichen Maße von Fragen ihrer rechtlichen Bewertung zu trennen. Welche Nachweise eine Bank oder Vertragspartei im Einzelfall verlangt, klären Sie am besten vor der Beauftragung. Dadurch kann der vereinbarte Leistungsumfang gezielt auf den vorgesehenen Einsatz ausgerichtet werden.