gif-Flächenberechnung (MF-G): Definition und Einsatz
Die gif (Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung) veröffentlicht Richtlinien zur Berechnung der Mietfläche. MF-G steht für die Mietfläche für gewerblichen Raum und dient als einheitliche Grundlage für Gewerbemietverträge.
Anders als bei Wohnraum gibt es für gewerbliche Mietflächen keine gesetzliche Berechnungsverordnung. In der Praxis wird daher häufig die gif-Richtlinie MF-G vereinbart. Sie definiert, welche Flächen eines Gebäudes zur vermietbaren Fläche zählen, und bezieht sich dabei auf die Systematik der DIN 277.
Das Ziel ist Vergleichbarkeit: Flächenangaben in Exposés, Mietverträgen und Bewertungen sollen auf derselben Grundlage beruhen. Gerade bei Büro-, Handels- und Logistikflächen unterscheiden sich Angaben sonst stark, weil Verkehrsflächen, Technikräume oder Gemeinschaftsbereiche unterschiedlich behandelt werden.
Ob die MF-G im Einzelfall gilt, entscheidet allein der Vertrag. Wer sie anwenden möchte, muss sie ausdrücklich vereinbaren und die Fassung benennen. Fehlt eine Vereinbarung, kann die Auslegung der Mietfläche zum Streitpunkt werden. Dazu zählt etwa, wie Flächen in Mehrmieter-Etagen oder Gemeinschaftsflächen zugeordnet werden.
Für die Praxis sind die Abgrenzungen wichtig. Die Richtlinien unterscheiden, welche Flächen exklusiv einem Mieter zugeordnet sind und welche gemeinschaftlich genutzt werden, und sehen dafür eigene Behandlungen vor. Wer eine Vermietung vorbereitet, sollte die Gebäudestruktur vorher darauf prüfen, damit Flächenangaben im Exposé und im Vertrag dieselbe Grundlage haben.
Für die Praxis bedeutet das: Ein präzises Aufmaß und eine dokumentierte Flächenberechnung nach dem vereinbarten Regelwerk schaffen Klarheit für beide Seiten. Die Hinweise hier dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte sollten Fachleute oder Rechtsberater hinzugezogen werden.
Verwandte Begriffe
Passende Leistungen
Häufige Fragen zu gif-Flächenberechnung / MF-G
Ist die gif-Richtlinie gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Sie ist eine Branchenrichtlinie und gilt nur, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Dies ist keine Rechtsberatung.
Wofür steht MF-G?
Für die Mietfläche für gewerblichen Raum. Für Wohnraum gilt eine eigene Systematik, die Wohnflächenverordnung.

Fragen zu Ihrem Objekt?
Wir ordnen den Begriff für Ihr Projekt ein und empfehlen das passende Verfahren.