Bei einem Einfamilienhaus in Wickrath beginnt die Flächenberechnung mit der Klärung des Verwendungszwecks. Geht es um den Verkauf, eine Vermietung oder Unterlagen für die Finanzierung? Danach erfassen wir die zugänglichen Räume beim digitalen Aufmaß vor Ort. Vorhandene Grundrisse dienen als Orientierung, ersetzen aber nicht die Prüfung der tatsächlichen Abmessungen. Dachschrägen, Treppenbereiche und ergänzende Räume werden so aufgenommen, dass ihre spätere Zuordnung anhand der vereinbarten Berechnungsgrundlage nachvollziehbar bleibt.
Für Wohnflächen erfolgt die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung, kurz WoFlV. Dabei zählt nicht jede gemessene Bodenfläche automatisch vollständig zur Wohnfläche. Insbesondere Raumhöhen und bestimmte Außenflächen verlangen eine differenzierte Betrachtung. Für gewerblich genutzte Objekte kann eine Flächenermittlung nach DIN 277 oder eine Mietflächenermittlung nach der passenden gif-Richtlinie relevant sein. Welche Grundlage benötigt wird, klären wir vor der Auswertung. Wohnfläche, Nutzungsfläche und gewerbliche Mietfläche dürfen dabei nicht ohne Erläuterung gleichgesetzt werden. Die gewählte Systematik wird deshalb in den Unterlagen kenntlich gemacht.
In Odenkirchen kann bei einer Bestandswohnung beispielsweise zu prüfen sein, ob ältere Angaben noch zur heutigen Aufteilung passen. Ein veränderter Zugang, eine zusammengelegte Raumfolge oder bislang pauschal angesetzte Nebenflächen können Rückfragen auslösen. Sie erhalten eine prüfbare Raumaufstellung, in der die erfassten Bereiche und ihre Ansätze erkennbar sind. Das unterstützt Gespräche mit Kaufinteressenten, Mietparteien oder Finanzierungspartnern und macht Abweichungen zu vorhandenen Unterlagen besprechbar. Entscheidend ist dabei die nachvollziehbare Herleitung jeder ausgewiesenen Fläche.
Wir übernehmen den Einsatz vor Ort in Mönchengladbach; die Flächenberechnung ist ab 249 € erhältlich. Für den Termin benötigen wir Zugang zu allen einzubeziehenden Bereichen sowie möglichst die vorhandenen Pläne. Bei Streit um Quadratmeter schafft das Aufmaß eine sachliche Datengrundlage. Welche rechtlichen Folgen eine Flächenabweichung im Einzelfall hat, ist davon getrennt zu beurteilen. Für Ihren Auftrag halten wir fest, welche Berechnungsgrundlage und welcher Umfang benötigt werden.