Für das digitale Aufmaß fahren wir zum vereinbarten Termin zu Ihrem Objekt in Köln, etwa nach Nippes oder Sülz. Vor Ort klären wir den Umfang, nehmen die zugänglichen Räume auf und erfassen die für die Berechnung erforderlichen Maße. Anschließend werden die Daten ausgewertet und als prüfbare Raumaufstellung geliefert. Damit der Termin vollständig durchgeführt werden kann, sollten alle vereinbarten Räume erreichbar sein; vorhandene Pläne und bisherige Flächenangaben helfen bei der Vorbereitung und beim späteren Abgleich.
Welche Berechnungsgrundlage benötigt wird, richtet sich nach Objekt und Verwendungszweck. Bei Wohnraum ermitteln wir die Wohnfläche nach WoFlV. Dachschrägen, Balkone und weitere unterschiedlich anzurechnende Bereiche müssen dabei gesondert betrachtet werden. Für andere Flächenaufgaben kommen DIN 277 beziehungsweise eine vereinbarte gif-Richtlinie infrage. Diese Grundlagen erfassen und ordnen Flächen unterschiedlich. Deshalb legen wir vor Beginn fest, welche Auswertung Sie benötigen, statt Zahlen aus verschiedenen Systemen unmittelbar miteinander zu vergleichen. So bleibt der Bezug zwischen Messung und Ergebnis erkennbar.
Bei einer Bestandswohnung in Braunsfeld kann ein neues Aufmaß sinnvoll sein, wenn ein älterer Grundriss keine verlässliche Grundlage für den Verkauf bietet oder nach Umbauten nicht mehr zum Bestand passt. In Nippes kann dieselbe Aufgabe vor einer Neuvermietung entstehen. Für eine Finanzierung sollten Sie zunächst klären, welche Unterlagen die finanzierende Stelle erwartet. Wir stimmen die gewünschte Berechnungsgrundlage darauf ab; die Entscheidung über die Anerkennung der Unterlagen trifft die jeweilige Stelle nach ihren Anforderungen.
FotoEstate übernimmt den Einsatz vor Ort in Köln. Die Flächenberechnung ist ab 249 € erhältlich. Sie erhalten eine Aufstellung, in der die erfassten Räume und ihre Flächen nachvollziehbar zugeordnet sind. Bei einer Abweichung zu bisherigen Angaben lässt sich dadurch gezielt prüfen, welche Räume, Maße oder Anrechnungen den Unterschied erklären. Auch bei Unklarheiten über Quadratmeter schafft das eine sachliche Gesprächsgrundlage. Eine rechtliche Bewertung strittiger Vertragsangaben ist damit nicht verbunden.