Eigentümer, Makler und Hausverwaltungen in Essen benötigen nachvollziehbare Quadratmeterangaben, wenn vorhandene Unterlagen widersprüchlich oder unvollständig sind. Bei einer Wohnung in Werden können Dachschrägen Fragen zur anrechenbaren Wohnfläche aufwerfen; bei einem Objekt in Borbeck stimmen ältere Pläne möglicherweise nicht mehr mit der heutigen Raumaufteilung überein. Solche Unsicherheiten erschweren Verkauf, Vermietung oder Finanzierung. Ein digitales Aufmaß schafft eine überprüfbare Grundlage, statt ungeklärte Angaben aus früheren Exposés einfach weiterzuführen.
Wir erfassen die vereinbarten Räume vor Ort und berechnen die Flächen nach dem für Ihren Zweck festgelegten Regelwerk. Die Wohnflächenverordnung, kurz WoFlV, regelt die Ermittlung der Wohnfläche einschließlich der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Raumteile und Außenflächen. Die DIN 277 dient der Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Bauwesen. Bei gewerblichen Mietflächen kann eine gif-Richtlinie passend sein. Diese Grundlagen liefern unterschiedliche Ergebnisse und sollten deshalb vor Beginn eindeutig vereinbart werden.
Entscheidend ist nicht nur die Endsumme, sondern auch ihre Herleitung. Sie erhalten eine prüfbare Raumaufstellung, aus der die erfassten Einzelräume und ihre jeweilige Berücksichtigung hervorgehen. Für eine Gewerbeeinheit in Steele klären wir beispielsweise zunächst, welche Flächenart gebraucht wird und welche Bereiche zum Auftrag gehören. Bei einer Finanzierung sollten Sie die Anforderungen des Kreditgebers vorab einholen. Bei einem Streit über Quadratmeter kann die Aufstellung helfen, abweichende Berechnungsansätze sachlich miteinander zu vergleichen.
Wir übernehmen den Einsatz vor Ort in Essen und gleichen die zugänglichen Räume mit den verfügbaren Unterlagen ab. Teilen Sie uns vorab mit, ob Balkone, Terrassen, Dachgeschosse oder gewerblich genutzte Nebenbereiche vorhanden sind. Die Flächenberechnung ist ab 249 € erhältlich; maßgeblich für den Aufwand sind unter anderem Objektgröße, Raumgeometrie und Dokumentationsumfang. Das Ergebnis dient als nachvollziehbare Berechnungsgrundlage. Ob es für einen bestimmten behördlichen, vertraglichen oder streitigen Zweck ausreicht, muss anhand der jeweiligen Anforderungen geklärt werden.