Exposé-Paket-Konfigurator
Nicht jedes Objekt trägt jede Leistung, und ein vollständiges Paket ist selten die wirtschaftlichste Wahl. Der Konfigurator zeigt Ihnen, welcher Startpreis sich aus Ihrer Auswahl ergibt und wie stark der Bündelvorteil greift. Er soll Ihnen die Entscheidung erleichtern, auch wenn sie am Ende lautet, weniger zu buchen.
Startpreise für ein einzelnes Objekt üblicher Größe, zzgl. MwSt. Größere Objekte, zusätzliche Perspektiven und Anfahrt werden separat berechnet. Der Bündelvorteil entsteht dadurch, dass alle Leistungen in einem Termin erfasst werden – ein zweiter Anfahrtstermin hebt ihn wieder auf.
Was der Konfigurator berechnet
Sie wählen die Leistungen aus, die für Ihr Objekt infrage kommen, und erhalten den summierten Startpreis sowie den Bündelvorteil, der sich aus der Anzahl der Positionen ergibt. Ab drei Leistungen werden fünf Prozent abgezogen, ab fünf Leistungen zehn Prozent. Das Ergebnis ist eine Orientierung für Ihre Kalkulation und Ihr Gespräch mit dem Eigentümer, kein verbindliches Angebot. Der endgültige Preis entsteht erst, wenn Objektgröße, Lage und Termin bekannt sind.
Was die Startpreise bedeuten
Alle genannten Beträge sind Startpreise für ein Objekt üblicher Größe und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Premium-Fotografie beginnt bei 199 Euro, ein 3D-Rundgang ebenfalls bei 199 Euro, Grundrisse in 2D oder 3D bei 89 Euro, virtuelles Home Staging für drei Bilder bei 177 Euro, ein cinematisches Video bei 499 Euro und Drohnenaufnahmen bei 249 Euro. Größere Objekte, zusätzliche Perspektiven, mehrere Geschosse oder eine weite Anfahrt werden separat kalkuliert und liegen entsprechend darüber.
Warum der Bündelvorteil entsteht
Der Nachlass ist keine Marketinggeste, sondern bildet eine tatsächliche Kostenersparnis ab. Werden mehrere Leistungen gebucht, entstehen sie in einem einzigen Termin: eine Anfahrt, eine Vorbereitung des Objekts, eine Abstimmung mit dem Eigentümer, ein gemeinsames Setup von Licht und Standpunkten. Der Aufwand, der sich sonst bei jedem Einzeltermin wiederholt, fällt nur einmal an. Diese Ersparnis geben wir weiter, weil sie real ist und nicht davon abhängt, wie viel Sie insgesamt beauftragen.
Wann der Bündelvorteil entfällt
Sobald ein zweiter Anfahrtstermin nötig wird, ist die Grundlage des Nachlasses aufgehoben. Das passiert häufiger als erwartet: Das Video soll bei anderem Wetter entstehen, die Drohnenaufnahmen brauchen Sonnenstand am Nachmittag, oder das Objekt ist beim ersten Termin noch nicht geräumt. In solchen Fällen kalkulieren wir die Positionen einzeln. Planen Sie deshalb von Anfang an einen realistischen Termin, an dem das Objekt vollständig vorbereitet ist, statt Leistungen nachträglich anzuhängen.
Die Mindestausstattung, die jedes Objekt braucht
Ehrlich betrachtet gibt es nur zwei Leistungen, die wirklich jedes Objekt benötigt: gute Fotos und einen sauberen Grundriss. Fotos entscheiden darüber, ob ein Inserat überhaupt geöffnet wird, der Grundriss darüber, ob der Interessent das Objekt versteht und sich eine Besichtigung lohnt. Zusammen liegen beide Positionen im unteren dreistelligen Bereich und decken den größten Teil der Wirkung ab. Alles Weitere ist eine Frage des Objekts, nicht des Anspruchs.
Wann sich ein Video nicht lohnt
Ein cinematisches Video ist die teuerste Einzelposition und rechnet sich nur, wenn das Objekt eine Geschichte trägt: eine besondere Lage, eine Architektur mit Abfolge von Räumen, ein Preissegment, in dem die Zielgruppe Zeit investiert. Bei einer standardisierten Zweizimmerwohnung im unteren Preissegment fehlt beides. Dort schauen Interessenten Bilder und Grundriss an und entscheiden in weniger als einer Minute. Ein Video verändert diese Entscheidung nicht und bindet Budget, das in bessere Fotos sinnvoller aufgehoben wäre.
Wann Drohnenaufnahmen keinen Sinn ergeben
Drohnenaufnahmen wirken dort, wo die Umgebung Teil des Werts ist: Grundstücksgrenzen, Seelage, Waldrand, Dachzustand, Anbindung. In dichter Innenstadtlage zeigen sie meist nur benachbarte Brandwände und Hinterhöfe und schwächen den Gesamteindruck eher, als dass sie ihn heben. Hinzu kommt die rechtliche Seite: In Flugverbotszonen rund um Flughäfen, über Wohngebieten mit dichter Bebauung und in geschützten Bereichen sind Aufstiege nur eingeschränkt oder gar nicht zulässig. Klären Sie das vor der Buchung, nicht am Aufnahmetag.
Wann ein 3D-Rundgang die richtige Wahl ist
Der Rundgang spielt seine Stärke bei erklärungsbedürftigen Objekten aus: verwinkelte Altbauten, Maisonetten, mehrere Ebenen, Gewerbeflächen mit ungewöhnlichem Zuschnitt. Dort ersetzt er Rückfragen und aussichtslose Besichtigungen. Bei einer klar geschnittenen Wohnung, die sich aus Grundriss und acht Fotos vollständig erschließt, ist der Zusatznutzen gering. Ein zweiter Fall spricht dennoch dafür: Objekte mit überregionalem Interessentenkreis, bei denen die Anreise zur Besichtigung selbst eine Hürde darstellt.
Was virtuelles Home Staging leisten kann
Virtuelles Staging ab 177 Euro für drei Bilder ist die günstigste Möglichkeit, leere oder ungünstig möblierte Räume vorstellbar zu machen. Es ersetzt keine Aufbereitung des realen Zustands: Ein Raum voller Umzugskartons wird digital nicht leer, und schlechte Lichtverhältnisse bleiben sichtbar. Sinnvoll ist es bei Rohbauten, geräumten Wohnungen und bei Objekten, deren vorhandene Einrichtung deutlich von der Zielgruppe abweicht. Kennzeichnen Sie gestagte Bilder im Exposé, das ist rechtlich geboten und vermeidet Enttäuschungen bei der Besichtigung.
Reihenfolge bei begrenztem Budget
Wenn das Budget nicht für alles reicht, gilt eine klare Reihenfolge. Zuerst die Fotografie, weil sie über die Öffnungsrate entscheidet. Dann der Grundriss, weil er die meisten Rückfragen erspart. An dritter Stelle je nach Objekt entweder der 3D-Rundgang bei komplexem Schnitt oder das virtuelle Staging bei leeren Räumen. Drohnenaufnahmen folgen, wenn die Lage ein Argument ist. Das Video steht zuletzt, weil es den höchsten Einzelpreis hat und die geringste Wirkung, solange die Grundlagen schwach sind.
Was der Konfigurator bewusst nicht abbildet
Nicht enthalten sind mehrere Posten, die in der Praxis über das Ergebnis mitentscheiden. Die Vorbereitung des Objekts, also Aufräumen, Entrümpeln oder das Entfernen persönlicher Gegenstände, bleibt Ihre oder die Aufgabe des Eigentümers und kostet Zeit. Ebenso wenig abgebildet ist der Abstimmungsaufwand bei mehreren Beteiligten oder bei bewohnten Objekten. Und nicht zuletzt die Nutzungsrechte: Umfang und Dauer der Lizenz, etwa für Portale, Print oder eine spätere Zweitvermarktung, gehören in das Angebot und nicht in eine Überschlagsrechnung.
Warum ein einheitlicher Look mehr bringt als Einzeloptimierung
Wer regelmäßig vermarktet, gewinnt mehr durch Gleichmäßigkeit als durch einzelne Spitzenobjekte. Ein Portfolio, in dem Bildsprache, Bildschnitt, Farbstimmung und Grundrissdarstellung durchgehend gleich sind, wird als Arbeit eines professionellen Anbieters wahrgenommen und wirkt auf Eigentümer, die den nächsten Auftrag vergeben. Zwei aufwendig produzierte Objekte neben zwanzig mit Handyfotos heben diesen Eindruck nicht. Für Bestandshalter und Bauträger ist deshalb ein definierter Standard über alle Einheiten meist die bessere Investition als das Maximalpaket bei einem einzelnen Objekt.

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