Als bestellter Insolvenzverwalter tragen Sie die volle juristische und wirtschaftliche Verantwortung für die bestmögliche Verwertung der Insolvenzmasse. Immobilien sind dabei oft der wichtigste, aber auch der problematischste Vermögenswert. Der Grund: Objekte aus Insolvenzverfahren, Firmenpleiten oder Nachlässen befinden sich extrem häufig in einem stark vernachlässigten Zustand. Wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige das Verkehrswertgutachten erstellt, entstehen schonungslose Fotos von vermüllten Räumen, privaten Altlasten (Akten, Kleidung) und teils massiven Abnutzungserscheinungen. Werden diese Bilder unkorrigiert für das Exposé oder die Veröffentlichung der Zwangsversteigerung genutzt, schlagen die psychologischen Gesetze des Marktes gnadenlos zu. Potenzielle Käufer, insbesondere lukrative Endverbraucher und Familien, lassen sich von diesem Chaos extrem abschrecken. Übrig bleiben ausschließlich professionelle Spekulanten ('Schnäppchenjäger'), die massive Risiko- und Entrümpelungsabschläge in ihre Gebote einkalkulieren. Das Resultat ist ein Verwertungserlös, der oft weit unter dem eigentlichen Substanzwert der Immobilie liegt. Eine reale, physische Entrümpelung vor dem Verkauf verbietet sich jedoch meist, da keine freie Liquidität (Masse) für Containerdienste oder Handwerker vorhanden ist. Genau an dieser Schnittstelle setzen wir mit unserer B2B-optimierten Bildbearbeitung für Insolvenzverwalter an.

Unsere Lösung ist zu 100% digital und damit extrem masseschonend. Sie übermitteln uns die Rohfotos der Gutachter. Unsere spezialisierten Retuscheure führen im ersten Schritt ein 'Digitales Decluttering' durch. Wir entfernen visuell sämtlichen Müll, beschädigte Möbel und störendes Inventar aus den Bildern und rekonstruieren die dahinterliegenden Wände und Böden. Aus einem chaotischen Schandfleck entsteht am Monitor ein sauberer, besenreiner und heller Raum. Im zweiten Schritt können wir die Immobilie auf Wunsch durch 'Digital Home Staging' mit modernen 3D-Möbeln einrichten, um das Potenzial des Objekts vollumfänglich zu demonstrieren. Der wirtschaftliche Effekt dieser Maßnahme ist enorm: Das bereinigte Exposé spricht plötzlich keine reinen Spekulanten mehr an, sondern weckt das Interesse solventer Privatkäufer oder seriöser Investoren. Ein größeres Bieterfeld bei der freihändigen Veräußerung oder im Versteigerungstermin treibt den Preis nachweislich in die Höhe. So erfüllen Sie als Insolvenzverwalter nicht nur Ihre Pflicht zur bestmöglichen Verwertung, sondern maximieren messbar die Quote für die Insolvenzgläubiger.